AGB | Algemeine Geschäftsbedingungen


Kontaktinformationen:

Cardietech Nederland BV, firmierend unter dem Namen Schleifscheibenladen.de

Melkweg 2

7021 PD Zelhem

Holland

Telefon: +31314-625947

Erreichbar an Werktagen von 08:00 - 17:00 Uhr

E-Mail: info@schleifscheibenladen.de

KVK Arnheim: 09101633

Umsatzsteueridentifikationsnummer: NL8195.56.282.B.01


Allgemeine Lieferbedingungen Schleifscheibenladen.de


Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1.1 In diesen Bedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

Unternehmer: der Unternehmer der allgemeinen Bedingungen;

Kunde: die Gegenpartei des Unternehmers, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt;

Partei, die eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.

Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Kunden.

Artikel 2 - Allgemeines

2.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und einem Kunden, auf den der Unternehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Die Bedingungen sind für alle zugänglich und auf den Webseiten des Unternehmens enthalten.

2.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit der Gesellschaft, an deren Ausführung Dritte beteiligt werden müssen.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Bedingungen auf den Vertrag Anwendung finden. In diesem Fall gelten gegenteilige Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens und des Kunden nur dann zwischen den Parteien, wenn und insoweit sie Teil der Geschäftsbedingungen des Unternehmens sind.

2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Das Unternehmen und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten, wobei sie, wenn und soweit möglich, den Zweck und die Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigen.

2.5 Situationen, die nicht von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, müssen "im Geiste" dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.


Artikel 3 - Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme angegeben.

3.2 Die Angebote des Unternehmers sind freibleibend; sie sind dreißig Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist an seine Angebote nur gebunden, wenn deren Annahme vom Auftraggeber innerhalb von dreißig Tagen schriftlich bestätigt wird.

3.3 Die Lieferzeiten in den Angeboten des Unternehmers sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3.4 Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie zuzüglich Versand-, Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.5 Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Auftragnehmer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt nicht auf der Grundlage dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Unternehmer gibt etwas anderes an.

3.6 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Gewerbetreibenden nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.

3.7 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

3.8 Alle Bilder, Spezifikationen und Informationen im Angebot sind indikativ und können nicht zu einer Entschädigung oder Auflösung des Vertrags führen.


Artikel 4 - Die Vereinbarung

4.1. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme unseres Angebots im Internet oder auf andere Weise zustande. Die Annahme erfolgt durch den Eingang Ihrer Bestellung über unsere Webseiten, per E-Mail, per Fax oder per Telefon. Dies stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung dar. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen eine E-Mail mit der Annahme der Bestellung schicken oder die bestellten Produkte an Sie versenden.

4.2. Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege zustande kommt, wird der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung treffen und eine sichere Webumgebung gewährleisten. Wenn der Kunde elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

4.3. Der Unternehmer kann sich - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - darüber informieren, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über all jene Tatsachen und Faktoren, die für einen einwandfreien Abschluss des Fernabsatzvertrages wichtig sind. Hat der Unternehmer auf der Grundlage dieser Untersuchung gute Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder einen Antrag abzulehnen oder die Durchführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.


Artikel 5 - Durchführung des Abkommens

5.1 Der Auftragnehmer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis ausführen. Dies beruht auf dem derzeitigen Wissensstand.

5.2 Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, hat der Auftragnehmer das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

5.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen, die das Unternehmen als notwendig erachtet oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die Erfüllung des Vertrages ansehen sollte, dem Unternehmen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden dem Auftragnehmer die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach seinen üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

5.4 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass der Unternehmer sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte dem Unternehmer bekannt sein müssen.

5.5 Der Kunde stellt den Unternehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erleiden, der dem Kunden zuzurechnen ist.


Artikel 6 - Lieferung

6.1 Der Unternehmer wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen von Produkten sowie bei der Beurteilung von Anträgen oder der Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.

6.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bestimmt der Unternehmer die Versandart. Wenn der Unternehmer die Versandart gewählt hat, reisen die Produkte auf Risiko des Unternehmers. Der Käufer trägt das Risiko für die Produkte ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte an der angegebenen Empfangsadresse angeboten werden.

6.3 Die Lieferfrist beträgt innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss, sofern die Ware vorrätig ist und keine Verzögerung seitens des Transporteurs vorliegt. Für Waren, die nicht auf Lager sind, gilt eine Lieferfrist von bis zu 30 Tagen, es sei denn, der Kunde hat eine längere Lieferfrist vereinbart. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise geliefert werden, so wird der Kunde spätestens 30 Tage nach seiner Bestellung darüber informiert.

6.4. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden in keinem Fall zu einer Entschädigung, zur Auflösung des Vertrags oder zu einer anderen Maßnahme gegen die Gesellschaft. Etwas anderes gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner leitenden Angestellten oder bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als drei Monate. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne jedoch eine Entschädigung verlangen zu können.

6.5 Nach Erhalt der Ware hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 8 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen und das Produkt zurückzugeben, sofern es ungeöffnet und unbenutzt ist. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Etwaige vom Hersteller/Importeur erhobene Wiedereinlagerungskosten sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Der Kunde erhält dann innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis (abzüglich der Versandkosten und Wiedereinlagerungskosten) zurückerstattet.

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Unternehmer sie abliefert oder abliefern lässt, oder in dem Moment, in dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.

6.7 Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Unternehmer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

6.8 Bei der Lieferung von Waren ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann separat in Rechnung gestellt.

6.9 Benötigt der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Informationen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat.

6.10 Falls der Auftragnehmer eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich dabei nur um einen Richtwert. Ein angegebenes Lieferdatum ist daher niemals eine Frist. Bei Überschreitung einer Lieferfrist muss der Käufer die Gesellschaft schriftlich in Verzug setzen.

6.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Produkte in Teilen zu liefern, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.


Artikel 7 - Prüfung, Beschwerden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu prüfen oder prüfen zu lassen, in jedem Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und Quantität dem entspricht, was vereinbart wurde, oder zumindest den Anforderungen genügt, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.

7.2 Beanstandungen im Allgemeinen und Beanstandungen von Rechnungen müssen dem Unternehmen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Rechnungen oder innerhalb von acht Tagen, nachdem ein sichtbarer Mangel an den Produkten entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, schriftlich mit einer angemessenen Beschreibung der Beanstandung mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat, und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte und/oder Rechnungen als korrekt an erkennt. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von drei Wochen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch drei Monate nach der Lieferung angezeigt werden.

7.3 Reklamationen geben dem Kunden niemals das Recht, Zahlungen auszusetzen.

7.4 Hält der Auftragnehmer eine Reklamation für berechtigt, so hat er das Recht, nach eigenem Ermessen:

A: Überarbeiten Sie die Rechnung und ändern Sie den Rechnungsbetrag entsprechend.

B: die gelieferten Produkte durch ein Produkt mit denselben Spezifikationen zu ersetzen oder sie zu reparieren, wobei die ersetzten Produkte oder Teile dem Unternehmen übergeben werden.

C: die gelieferten Waren zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten, wobei der vom Kunden gezahlte Rechnungsbetrag zurückerstattet wird, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.

7.5 Der Kunde hat dem Unternehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, etwaige Mängel zu beheben.

7.6 Die Rücksendung von Waren durch den Kunden erfolgt auf dessen Kosten und Risiko. Das Unternehmen nimmt Produkte nur dann zurück, wenn und soweit es einer solchen Rückgabe im Voraus schriftlich zustimmt, und auch dann nur, wenn diese Produkte an die vom Unternehmen angegebene Adresse in ihrer Originalverpackung und in dem Zustand geliefert werden, in dem das Unternehmen diese Produkte an den Kunden geliefert hat.


Artikel 8 - Zahlungen, Preise und Kosten

8.1 Die Preise der Produkte sind auf den Webseiten des Unternehmers aufgeführt. Diese sind jedoch vorbehaltlich von Preisänderungen und Druckfehlern. Alle Preise auf den Websites des Unternehmers verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie der im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Bearbeitungskosten, sofern nicht anders angegeben.

8.2 Hat der Unternehmer mit dem Kunden einen festen Verkaufspreis vereinbart, so ist der Unternehmer dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen.

8.3 Der Auftragnehmer kann Preiserhöhungen unter anderem dann weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung des Vertrags wesentliche Preisänderungen eingetreten sind, zum Beispiel bei Wechselkursen, Löhnen, Rohstoffen, Halbfabrikaten und Verpackungsmaterial.

8.4 Die Produkte des Unternehmens werden zu den am Tag des Versands ab Lager des Unternehmens geltenden Preisen geliefert. Weichen diese Preise von den Preisen am Tag des Vertragsabschlusses ab, wird der Käufer vom Unternehmen vor dem Versand der Waren informiert.


Artikel 9 - Zahlung

9.1 Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen:

A: Vorauszahlung (mittels iDEAL): Die Ware wird versandt, sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Unternehmers gutgeschrieben ist.

B: Nachnahme: Der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag an den Spediteur bei Lieferung der Ware.

C: Kreditkarte: Nach Erhalt der Genehmigung durch das betreffende Kreditkartenunternehmen wird die Ware versandt.

D: Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingegangen sein. Die Zahlung ist erfolgt, sobald Cardietech Nederland BV (slijpschijvenwinkel.nl) über das Geld verfügen kann.

9.2 Zahlungsverzug gibt dem Unternehmer das Recht, seine Leistungen aus dem vorliegenden und/oder anderen Verträgen mit dem Kunden auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung hat, und unbeschadet des Rechts auf Verlust, entgangenen Gewinn und andere Folgeschäden.

9.3 In Bearbeitung befindliche Reklamationen und/oder Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zu einem Aufschub der Zahlung oder Teilzahlung.

9.4 Wenn der Auftragnehmer dem Käufer Waren auf Rechnung liefert, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Auftragnehmer angegebene Weise und in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

9.5 Alle Inkassokosten, nachdem der Käufer in Verzug geraten ist, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Kosten, werden auf mindestens 8 % des Hauptbetrags und der Zinsen festgesetzt, unbeschadet des Rechts, die tatsächlichen außergerichtlichen Kosten, die diesen festgesetzten Betrag übersteigen, vom Käufer einzufordern, wie sie aus den von uns vorgelegten Rechnungen, von unserem Anwalt und anderen hervorgehen können.

9.6 Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen vornimmt, ist er von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 8 % auf den fälligen Rechnungsbetrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollständigen Betrags.

9.7 Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Kunden sind die Forderungen des Unternehmers gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.


Artikel 10 - Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle vom Gewerbetreibenden gelieferten Gegenstände, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw., bleiben Eigentum des Gewerbetreibenden, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus allen mit dem Gewerbetreibenden geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

10.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

10.3 Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte an ihr begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, den Unternehmer so schnell wie möglich davon zu unterrichten.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und diese Versicherungspolice auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.

10.5 Für den Fall, dass der Auftragnehmer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer benannten Dritten hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Auftragnehmers befindet, und dieses Eigentum in Besitz zu nehmen.


Artikel 11 - Bürgschaft

11.1 Das Unternehmen garantiert die Qualität seiner Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie die Tauglichkeit und gute Qualität der von ihm gelieferten Waren, wobei die Garantie nicht über die nachstehenden Bestimmungen hinausgeht.

11.2 Fehler, Mängel oder Unzulänglichkeiten, die der Kunde innerhalb der Garantiezeit nachweist und die dem Unternehmer zuzuschreiben sind, werden - soweit sie unter die in diesem Artikel genannte Garantie fallen - auf Kosten des Unternehmers so schnell wie möglich gegen eine Gutschrift repariert, ersetzt oder zurückgesandt.

11.3 Wenn sich die vom Unternehmer gewährte Garantie auf ein von einem Dritten hergestelltes Produkt bezieht, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller des Produkts gewährte Garantie.

11.4 Der Kunde hat die für den Austausch oder die Reparatur in Frage kommenden Gegenstände auf eigene Kosten und Gefahr an die vom Unternehmer zu benennende Adresse zu liefern.

11.5 Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für Produkte mit einem Garantieschein, der von anderen Parteien als dem Unternehmen ausgestellt wurde, insofern sie von den Bestimmungen dieser Bedingungen abweichen.

11.6 Der Kunde kann sich nicht auf die Garantiebestimmungen berufen:

A: wenn das angebrachte Garantiesiegel gebrochen wurde.

B: wenn der Kunde die Ware vernachlässigt hat.

C: wenn der Kunde Änderungen an den Waren vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, einschließlich Reparaturen, die nicht von der Firma oder in deren Auftrag durchgeführt wurden.

D: bei unsachgemäßem oder unvorsichtigem Gebrauch, falschem Anschluss, falscher Netzspannung, Blitzschlag, Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkung oder andere äußere Ursachen oder Unglücke.

E: wenn das Gerät nicht in der üblichen Weise oder wie in der Betriebsanleitung beschrieben gewartet wurde.

F: Wenn das Gerät mit ungeeignetem oder falschem Zubehör verwendet wird.

G: wenn das Gerät mit ungeeigneten oder falschen Medien verwendet wird.

H: wenn der Käufer die Ware in sonstiger Weise fahrlässig behandelt hat.

11.7 Die unter 11.1 genannte Garantie gilt auch, wenn die zu liefernden Produkte für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Kunde die Firma bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich auf diese Verwendung hingewiesen hat.

11.8 Die unter 11.1 genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Lieferung. Für eine Reihe von Produkten können unterschiedliche Garantiezeiten gelten.


Artikel 12 - Inkassokosten

12.1 Befindet sich der Kunde in Bezug auf die Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug oder ist er vertragsbrüchig, so gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Befriedigung entstehen, zu Lasten des Kunden. Bleibt der Kunde mit der fristgerechten Zahlung eines Geldbetrags in Verzug, verwirkt er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 15 % auf den noch ausstehenden Betrag. Der Mindestbetrag liegt bei €50,00.

12.2 Wenn dem Auftragnehmer höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, sind auch diese erstattungsfähig.

12.3 Anfallende angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

12.4 Der Kunde hat die entstandenen Inkassokosten zu verzinsen.


Artikel 13 - Aussetzung und Auflösung

13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

A: Der Kunde kommt den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach.

B: Das Unternehmen erhält nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen, die es befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Erwerber seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, so ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als dies durch den Mangel gerechtfertigt ist.

C: Bei Abschluss des Vertrags wurde der Kunde aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder ist unzureichend. Sobald die Sicherheit geleistet wurde, erlischt die Befugnis zur Aussetzung der Erfüllung, es sei denn, die Erfüllung wurde dadurch unangemessen verzögert.

13.2 Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn sich Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird oder nicht mehr nach den Erfordernissen der Billigkeit und Angemessenheit verlangt werden kann, oder wenn sich andere Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht mehr erwartet werden kann.

13.3 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen des Unternehmers an den Kunden sofort fällig. Setzt der Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus, so behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

13.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit eine Entschädigung zu fordern.


Artikel 14 - Haftung

14.1 Weder der Auftragnehmer noch Dritte, die er zum Abschluss oder zur Ausführung eines Vertrages hinzuzieht, haften für Schäden, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen und die der Auftraggeber oder ein von ihm zur Ausführung des Vertrages hinzugezogener Dritter direkt oder indirekt erleidet, gleichgültig aus welchem Grund.

14.2 Unbeschadet des Vorstehenden ist der Auftragnehmer in keinem Fall haftbar für:

A: bei Nichtzustellung oder verspäteter Zustellung.

B: für Informationen, die auf Websites, in Katalogen, Werbematerial, Angeboten und dergleichen enthalten sind.

C: im Falle von nicht zurechenbaren Mängeln (höhere Gewalt).

D: wenn der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferte Ware repariert, Änderungen an ihr vornimmt, sie für andere Zwecke als die, für die sie geeignet oder bestimmt ist, verwendet, die gelieferte Ware überlastet oder sie in sonstiger Weise unsachgemäß verwendet.

E: für das Eigentum Dritter, die sich zu Reparatur- oder Lagerzwecken oder aus anderen Gründen in den Räumlichkeiten des Unternehmens aufhalten.

F: für Handelsverluste und/oder Folgeschäden, gleich welcher Ursache.

G: für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen verursacht wurden.

H: für Schäden, die durch gelieferte Software verursacht wurden.

I: für Schäden, die durch den Verlust von auf magnetischen Datenträgern gespeicherten Daten entstehen.

14.3 Wenn die Gesellschaft trotz des Vorstehenden in irgendeinem Fall für einen Schaden haftet, haftet die Gesellschaft nur in dem Umfang, in dem diese Haftung von ihrer Versicherung gedeckt ist, und zwar bis zur Höhe der von der Versicherung geleisteten Zahlung.

14.4 Wenn die Versicherungsgesellschaft in einem bestimmten Fall nicht zahlt, haftet der Auftragnehmer niemals für mehr als den Rechnungsbetrag für den betreffenden Vertrag.

14.5 Der Kunde stellt den Unternehmer von allen Ansprüchen Dritter gegen den Unternehmer frei.

14.6 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

14.7 Der Unternehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.


Artikel 15 - Gefahrübergang

15.1 Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtlich und/oder tatsächlich an den Kunden geliefert werden und damit in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten gelangen.


Artikel 16 - Höhere Gewalt

16.1 Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, den sie nicht verschuldet haben und den sie aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zu vertreten haben.

16.2 Unter höherer Gewalt wird in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Bedeutung, die sie im Gesetz und in der Rechtsprechung hat, jede von außen kommende, vorhersehbare oder unvorhersehbare Ursache verstanden, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, die es aber daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks in der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

16.3 Der Auftragnehmer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Auftragnehmer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

16.4 Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Dauert diese Frist länger als zwei Monate, so hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie der anderen Partei gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist.

16.5 Sofern der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann, wenn die Situation höherer Gewalt eintritt, und sofern dem erfüllten oder zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, hat der Auftragnehmer das Recht, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.


Artikel 17 - Entschädigung

17.1 Der Käufer stellt das Unternehmen von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Informationen frei, die bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden.

17.2 Wenn der Kunde dem Unternehmer Informationsträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung stellt, gewährleistet der Unternehmer, dass diese Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.


Artikel 18 - Geistiges Eigentum und Urheberrechte

18.1 Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Auftragnehmer die Rechte und Befugnisse vor, die dem Auftragnehmer aufgrund des niederländischen Urheberrechtsgesetzes (Auteurswet) zustehen.

18.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Änderungen an den Waren vorzunehmen, es sei denn, die Art der gelieferten Waren schreibt etwas anderes vor oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

18.3 Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, die vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erstellt werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers, unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.

18.4 Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw. sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, aus der Art der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich etwas anderes.

18.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.


Artikel 19 - Streitigkeiten

19.1 Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Ort der Niederlassung der Gesellschaft zuständig, es sei denn, das Bezirksgericht ist zuständig. Das Unternehmen hat jedoch das Recht, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.

19.2 Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.


Artikel 20 - Anwendbares Recht

20.1 Auf jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Kunden findet das niederländische Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen ist ausdrücklich ausgeschlossen.


Artikel 21 - Änderung, Erläuterung und Verortung der Bestimmungen und Bedingungen

21.1 Diese Bedingungen sind in der Geschäftsstelle der Handelskammer Arnheim hinterlegt.

21.2 Im Falle einer Auslegung des Inhalts und des Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.

21.3 Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Alle Preise und Spezifikationen können geändert werden, solange der Vorrat reicht. Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten unsere allgemeinen Lieferbedingungen. Wir weisen Sie ausdrücklich auf unseren Haftungsausschluss und unsere Datenschutzbestimmungen hin. Tippfehler und Preisänderungen vorbehalten.


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